Erklärung Europäischer Juristinnen und Juristen zu Gaza
Mit Entsetzen haben die Menschen in der ganzen Welt die Bombardierung von Wohnsiedlungen, Schulen und Krankenhäusern ebenso wie UNO-Einrichtungen durch die israelische Armee in Palästina verfolgt.
Vielfach wurden die Raketenangriffe der Hamas gegen die israelische Zivilbevölkerung als Auslöser für die militärische Aggression Israels dargestellt. Inzwischen ist jedoch bekannt, dass der Angriff und die Invasion von Gaza schon vor Monaten von der israelischen Regierung geplant wurden. Die von der israelischen Regierung angeordneten Maßnahmen verletzen das im IV. Genfer Abkommen und den Zusatzprotokollen enthaltene internationale humanitäre Völkerrecht, weil sie überwiegend die Zivilbevölkerung treffen und weil sie eine kollektive Bestrafung darstellen. Selbst wenn Israel ein Recht auf Selbstverteidigung gegenüber einem besetzten Territorium geltend machen könnte (was dem internationalen Recht fremd ist), sind die getroffenen Maßnahmen exzessiv und unverhältnismäßig. Der von Hamas Kämpfern zu verantwortende Beschuss der israelischen Zivilbevölkerung verstößt ebenfalls gegen das Völkerrecht, auch wenn das Ausmaß weitaus geringer ist.
Zwei Wochen haben sich die Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats Zeit gelassen um sich schließlich am 8.1.2009 auf eine Resolution zu verständigen, mit der zu einem sofortigen Waffenstillstand und dem Rückzug Israels aus dem Gazastreifen aufgerufen wurde, sowie zur Gewährleistung einer ungehinderten Versorgung der Bevölkerung des Gazastreifens mit Nahrungsmitteln, Treibstoff und medizinischer Versorgung. In dieser Zeit hatte das israelische Militär bereits 758 Menschen getötet, darunter 257 Kinder und 3.100 verletzt, darunter 1080 Kinder. Wesentliche Einrichtungen der Infrastruktur des Gaza-Streifens wie Krankenhäuser, Schulen, Kraftwerke und Wasserversorgung, wurden stark beschädigt und werden für längere Zeit nicht zur Verfügung stehen. Einrichtungen der UNO in Gaza sowie ein LKW der UNO mit Hilfsgütern wurden ebenfalls zerstört. Es gibt außerdem überzeugende Hinweise, dass die israelische Armee Waffen benutzt hat, die vom internationalen humanitären Völkerrecht verboten sind aufgrund ihrer breiten Streuwirkung.
Unter Missachtung der Resolution des UN-Sicherheitsrates setzt die israelische Armee ihre Angriffe fort, und hat sogar angekündigt diese noch zu verstärken. Die israelische Regierung hat es offiziell abgelehnt sich der UNO-Resolution Folge zu leisten. Die in der EJDM organisierten Juristinnen und Juristen fordern von der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten
· Unverzüglich alle politische und wirtschaftliche Möglichkeiten der EU und ihrer
Mitgliedsstaaten auszuschöpfen, um die Konfliktparteien zur Einhaltung der UN-Resolution zu veranlassen.
· Unverzüglich die notwendigen Hilfsaktionen für die palästinensische Bevölkerung
einzuleiten bzw. diesbezügliche Aktivitäten der UNO zu unterstützen.
· Innerhalb des Sicherheitsrats unverzüglich aktiv zu werden damit dieser auf die Ablehnung seiner Resolution die notwendigen Maßnahmen beschließt oder falls dies nicht gelingt, die UNO-Generalversammlung zu einer außerordentlichen Sitzung gemäß Resolution 377 „Uniting for Peace“ einzuberufen.
· Für die internationale Anerkennung des palästinensischen Staates in den Grenzen von 1967 und für die Beendigung der Besetzung des palästinensischen Territoriums durch Israel die notwendigen Schritte zu ergreifen, um so eine wesentliche Konfliktursache zu beseitigen.
· Die Aufklärung und Verurteilung der in diesem Konflikt begangenen Verbrechen durch ein UNO-Sondertribunal zu unterstützen.
Die EJDM und ihre Mitglieder werden sich dafür einsetzen, soweit möglich auch zusammen mit anderen Juristenorganisation, dass die Gewalt in Israel und Palästina ein Ende findet, und dass die wesentliche Ursache für Gewalt beseitigt wird, indem die illegale Besetzung Palästinas durch die israelische Armee und israelische Siedler beendet werden. Die EJDM wird alle Aktivitäten unterstützen um die in diesem Konflikt begangenen Verbrechen aufzuklären, damit die dafür Verantwortlichen bestraft werden und damit die Immunität der verantwortlichen israelischen Politiker und Militärs aufgehoben wird. Zu diesem Zweck sollte ein UNO-Sondertribunal eingerichtet werden und das Weltrechtsprinzip sollte von den nationalen Gerichten zur Anwendung gebracht werden.
Die EJDM ruft alle Juristinnen und Juristen auf, diese Erklärung und die diesbezüglichen weiteren Aktivitäten der EJDM zu unterstützen und sich soweit möglich auch an humanitärer Hilfe für die leidende Zivilbevölkerung in Palästina durch Spenden zu beteiligen.
Spenden sind auch möglich auf das Konto der
EJDM, Postbank Dortmund, Konto Nr. 334 697 462, BLZ 44010046.
Die EJDM ist gemeinnützig, Spenden werden vom Finanzamt anerkannt.