Europäische Arbeitsrechts-JuristInnen fordern: DAS STREIKRECHT MUSS GARANTIERT WERDEN OHNE NEOLIBERALE EINSCHRÄNKUNGEN

Für eine unverzügliche Rücknahme des Entwurfs der „Monti-II“-Verordnung

Am 2. und 3. März 2012 sind in Berlin auf einer „Konferenz zum kollektiven Arbeitsrecht unter dem Einfluss der wirtschaftlichen und finanziellen Krise“ JuristInnen zusammengekommen, die für die Rechte der ArbeitnehmerInnen eintreten[1]. Bei dieser Konferenz wurde die folgende Erklärung angenommen, welche die unverzügliche Rücknahme des Entwurfs der Monti-II Verordnung fordert, die von der Europäischen Kommission am 14. März 2012 diskutiert werden soll.

Die Unterzeichner möchten ihre volle Solidarität mit der arbeitenden Bevölkerung in Europa (insbesondere in Griechenland, Spanien, Irland und Portugal) und ihren Kämpfen ausdrücken. Diese Menschen leiden unter den extremen ihnen von den Regierungen und der Europäischen Union auferlegten Sparmaßnahmen. Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird massiv eingeschränkt. Millionen werden um ihre Arbeit gebracht, und die Arbeitsbedingungen der übrigen werden verschlechtert. Gehälter werden überall gekürzt. Tarifverträge werden untergraben und missachtet, bis hin zur völligen Abschaffung in Griechenland, in klarer Verletzung des EU-Rechts. Tarifvereinbarungen werden selbst von Regierungen missachtet. Den Gewerkschaften wird die Fähigkeit genommen, Arbeitnehmerrechte zu verteidigen. Es wird behauptet, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um die wirtschaftliche und finanzielle Krise in den betroffenen Ländern zu überwinden. In Wirklichkeit handelt es sich bei dieser Krise um eine globale Krise des Kapitalismus, die durch das maßlose Streben nach Profit verursacht wurde. Sie wird jetzt als Anlass genommen, um grundlegende Bestandteile des Arbeitsrechts abzuschaffen, die mühsam über Jahrzehnte durchgesetzt wurden. Der Grund ist offensichtlich: es soll erleichtert werden die arbeitenden Klassen stärker auszubeuten, und diese die Kosten der finanziellen Krise bezahlen zu lassen.

Zusätzlich zu diesem beispiellosen Angriff auf die Rechte der ArbeitnehmerInnen und ihrer Gewerkschaften werden gleichzeitig die Grundrechte untergraben, die es ermöglichen gegen die oben beschriebenen Maßnahmen Widerstand zu leisten. Ein Schritt hierzu ist der wenig bekannte Entwurf der „Monti-II“-Verordnung. Ursprünglich gedacht als Maßnahme um die erschreckenden „Viking“- und „Laval“- Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs wiedergutzumachen, durch welche grundlegende Menschenrechte der Freiheit der Wirtschaft untergeordnet wurden, Unterschiede in den Arbeitskosten zwischen den Ländern auszunutzen, verankert der letzte Entwurf der „Monti-II“-Richtlinie die Prinzipien der „Viking“- und „Laval“-Entscheidungen im Recht der Europäischen Union. Artikel 2 (1) des Verordnungsentwurfs erklärt, dass grundlegende Menschenrechte keinen Vorrang haben vor der wirtschaftlichen Freiheit. Dies stellt einen Eingriff in Menschenrechte dar. Es wird davon ausgegangen, dass das Recht auf Leben nicht wichtiger sei als das Recht der Wirtschaft bei der Verfolgung von Profitzielen, Arbeitnehmer Gesundheits- und Sicherheitsrisiken auszusetzen. Das „Prinzip“ der Äquivalenz zwischen Menschenrechten und wirtschaftlicher Freiheit steht allerdings völlig im Gegensatz zu den internationalen Menschenrechten. Im Hinblick auf die Tarifautonomie und das Streikrecht (worauf sich Monti II in erster Linie bezieht) ist das Äquivalenzprinzip völlig unvereinbar mit dem Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Es ignoriert die ILO-Konventionen und die Europäische Sozialcharta. Es erscheint wahrscheinlich, dass dieser Entwurf in der Praxis zum Vorrang der wirtschaftlichen Freiheit führen wird. Das Ergebnis werden wiederholte Eingriffe der Gerichte in kollektive Aktionen sein, welche die Tarifautonomie einschränken.

Die einzige zufriedenstellende und rechtlich korrekte Lösung wäre es, die Europäischen Verträge in der Weise zu ändern, dass nichts in den Verträgen, insbesondere nicht die wirtschaftliche Freiheit oder Wettbewerbsregeln, Vorrang haben vor den fundamentalen sozialen Rechten, sondern dass im Konfliktfall die fundamentalen sozialen Rechte Vorrang haben.

[i] Die Konferenz wurde organisiert durch die Initiative für ein Netzwerk von Europäischen JuristInnen für ArbeitnehmerInnen (EJA), mit Unterstützung folgender Organisationen: Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt (EJDM), Progress Lawyers Network (PLN, Belgien), Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) – Bundesvorstand und AK Arbeitsrecht, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bundesvorstand, ArbeitnehmerAnwälte (Kooperation von Arbeitsrechts-AnwältInnen in Deutschland), Syndicat des Avocats de Frankreich SAF

Der Text der Erklärung mit allen UnterstützerInnen (PDF)

Unterzeichner (weitere JuristInnen und JuristInnenorganisationen sind aufgefordert, diese Erklärung ebenfalls zu unterstützen. Bitte senden Sie Ihre Unterstützungs-eMail mit Absenderangabe und voller Adresse an
Email)

InitiatorenInnen:

  • The initiative for a network European Lawyers for Workers
  • European Association of Lawyers for Democracy and World Human Rights (ELDH), www.eldh.eu
  • European Democratic Lawyers (EDL), represented by Mireille Jourdan, President of the Labour Commission, www.aeud.org
  • Progress Lawyers Network (PLN), www.progresslaw.net, Belgien>
  • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ), Deutschland, www.vdj.de

UnterstützerInnen:

Nachfolgende internationale, Europäische und nationale Organisationen und/oder Anwaltsbüros sowie Anwaltsnetzwerke unterstützen diese Erklärung:

  • International Center for Trade Union Rights (ICTUR), www.ictur.org
  • International Association of Democratic Lawyers (IADL), www.iadllaw.org
  • ArbeitnehmerAnwälte, Deutschland, www.arbeitnehmeranwaelte.de
  • The Haldane Society of Socialist Lawyers, UK, www.haldane.org
  • Giuristi democratici, Italien, www.giuristidemocratici.it/index.html>
  • Association Française de Juristes Démocrates, France
  • Syndicat des Avocats de Frankreich (SAF), Frankreich, www.lesaf.org
  • Droit-Solidarité, Frankreich,http://droitsolidarite.free.fr/
  • Centro Studi Diritti e Lavoro – Idee e strumenti per il sindacato, Firenze, Italien
  • ational trade union ABVV-FGTB, Belgien
  • Centrale Nationale des Employés, CNE (French-speaking trade union for white-collar workers, affiliated to Confédération des Syndicats Chrétiens/Algemeen Christelijk Vakverbond, CSC/ACV), represented by its General Secretary, Felipe Van Keirsbilck, Belgien>

Contact for more information:

Jan Buelens, advocaat
PROGRESS Lawyers Network
Broederminstraat 38
B – 2018 Antwerpen
Tel  +32 3 320 85 30
Fax +32 3 366 10 75
Email

or

Thomas Schmidt (Rechtsanwalt), EJDM Generalsekretär
Platanenstr. 13, DE – 40233 Düsseldorf (Germany)
Tel. 0049 – 211 – 444001
Email