Presseerklärung FISCHEREIABKOMMEN ZWISCHEN EU UND MAROKKO RECHTSWIDRIG
Vor den Küsten der von Marokko illegal besetzten Westsahara sind Fischfangflotten aus Ländern der Europäischen Union an der Ausbeutung der Fischgründe beteiligt. Als Rechtfertigung dient ein Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko, welches in regelmäßigen Abständen erneuert werden muss. Das Abkommen ist so formuliert, dass es die Fischgründe vor Marokko erwähnt, die Fischgründe vor der …