Das Verbot baskischer Parteien

Erklärung der EJDM: Die Demokratie in Spanien – zum Verbot baskischer Parteien

Mit größter Sorge hat die EJDM die Nachricht zur Kenntnis genommen, dass die Audencia National Spaniens auf Antrag der Regierung zwei weitere politische Parteien verboten hat . Es handelt sich um die EAE-ANV (Baskische Nationale Aktion) und die EHAK-PCTV (Kommunistische Partei der Baskischen Länder) – die sich für die Autonomie des Baskenlandes einsetzen. Das Verbot wurde mit dem Vorwurf begründet, dass die EAE-ANV und die EHAK-PCTV sich von der ebenfalls verbotenen Batasuna instrumentalisieren lassen würden. Batasuna wartet seit ihrem Verbot im Jahre 2003 immer noch auf ein ordentliches gerichtliches Verfahren.

Die Gerichtsentscheidung provoziert die Frage, inwieweit die Regierung und mit ihr die Gerichte den Basken in Spanien eine Beteiligung an der demokratischen Willensbildung überhaupt noch gestatten will. Die EJDM bezweifelt, dass dieses Verbot politischer Parteien geeignet ist, die Anschläge der ETA zu unterbinden. Es ist viel wahrscheinlicher, dass mit diesen Entscheidungen die Grundlage für politische Veränderungen mit demokratischen Mitteln beseitigt wird.

Bereits beim 18/98 Verfahren – in dem 47 politische Aktivisten, Sozialarbeiter, Geschäftsleute, Journalisten und Anwälte als „Mitglieder einer Terroristischen Vereinigung „ verurteilt wurden – haben die Prozeßbeobachter der EJDM den Eindruck gewonnen, dass der juristisch kaum faßbare Begriff der „Unterstützung“ einer terroristischen Vereinigung extrem überstrapaziert wurde, um die Angeklagten zu verurteilen. Diese Strategie findet in den Verbotsverfahren gegen ANV und PCTV ihre Fortsetzung, denen ebenfalls die Finanzierung von Aktivitäten der bereits verbotenen Batasuna vorgeworfen wird.

Anstatt die baskische Autonomie Bewegungen zu kriminalisieren (wie es vielfach in den 18/98 Verfahren beschrieben wurde), sollten den spanischen Basken von der Regierung das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit und Organisation im Rahmen der demokratische Auseinandersetzungen eingeräumt werden. Dazu gehört auch das Eintreten für Autonomie des Baskenlandes.

Die EJDM wird die Folgen der Verbotsverfahren im spanischen Baskenland sowie weiterer Strafverfahren gegen Basken mit hoher Aufmerksamkeit weiter beobachten.

Die EJDM wird insbesondere eine Untersuchungskommission einrichten, welche Verbots- und Strafverfahren gegen spanische Basken auf Vereinbarkeit mit europäischem und internationalem Recht zum Gegenstand haben wird.