Mitglied werden

Mitglied werden in der EJDM können alle Juristenvereinigungen in Europa, welche die Satzung der EJDM anerkennen und die an der Verwirklichung ihrer Ziele mitwirken wollen. Einzelne JuristInnen aus europäischen Ländern können nur Mitglied werden, soweit aus ihrem Land noch keine Juristenorganisation Mitglied in der EJDM ist. Der Mitgliedsantrag erfolgt schriftlich. Mit dem Mitgliedsantrag sollten einige Informationen über die Juristenorganisation bzw. über die Einzelperson gegeben werden.

Der Vorstand entscheidet über den Mitgliedsantrag bis zur nächsten Generalversammlung, welche die Entscheidung in der Regel bestätigen wird.

Den Mitgliedsantrag bitte per Post senden an den Generalsekretär der EJDM:

EJDM
RA Thomas Schmidt
Platanenstrasse 13
40233 – Düsseldorf
Deutschland

oder per eMail: Thomas Schmidt