Zum FLEXICURITY–Konzept der Europäischen Kommission (EK)

Erklärung Europäischer JuristInnen: Für ein Arbeitsrecht welches die ArbeitnehmerInnen tatsächlich schützt

Am 13. und 14. November 2007 ist im Europaparlament die Diskussion über das Konzept der Europäischen Kommission zur FLEXICURITY geplant. Am 13. und 14. Dezember 2007 wird der Europäische Regierungsgipfel das Thema diskutieren und die Leitlinien für die 3 folgenden Jahre festlegen.

Die UnterzeichnerInnen dieser Erklärung sind sehr beunruhigt über das Konzept der FLEXICURITY und über dessen  Konsequenzen für das Arbeitsrecht. Offiziell soll mit der FLEXICURITY mehr Flexibilität für die Unternehmen mit Sicherheit für die ArbeitnehmerInnen kombiniert werden.

Die letzten Jahrzehnte waren bereits gekennzeichnet durch die Abschaffung zahlreicher Schutzvorschriften im Arbeitsrecht zugunsten der Unternehmen. Diese Entwicklung hat eine Situation geschaffen, in der nur noch 60 % der Beschäftigten in regulären Arbeitsverhältnissen arbeiten (ein Prozentsatz, der noch nicht einmal in allen Ländern der EU erreicht wird). Die anderen arbeiten in Teilzeit, in befristeten Verträgen, in Minijobs, in Leiharbeit, in erzwungener Selbständigkeit.

Geht es nach den Unternehmen, reicht jedoch die bereits vorhandene Flexibilität im Arbeitsrecht bei weitem nicht aus. Unter dem Vorwand des Konkurrenzdrucks aus dem Ausland fordern sie weitere Lockerungen des geltenden Rechts zu ihren Gunsten.

Die Europäische Kommission hat in ihrem GRÜNBUCH in 2006 und jetzt in 2007 in den „Gemeinsamen Grundsätze für den FLEXICURITY-Ansatz“ zu erkennen gegeben, dass sie die neoliberale Sichtweise der Unternehmen teilt, insbesondere die Einschätzung, dass es nützlich sei, die Flexibilisierung des Arbeitsrechts voranzutreiben.

Diese Debatte hat nicht nur akademische Bedeutung, sondern hat auch durchaus praktische Konsequenzen. Einerseits will die Kommission für die Unternehmen die Möglichkeiten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erleichtern. Zwischen ArbeitsplatzbesitzerInnen und BewerberInnen soll die Konkurrenz erhöht werden. Die Schaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse soll gefördert werden. Die Kosten für die Flexibilisierung sollen allerdings auf die ArbeitnehmerInnen bzw. die Allgemeinheit abgewälzt werden. Der rechtliche Rahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen wird auf diese Weise verengt mit der Folge, dass prekäre Arbeitsverhältnisse weiter zunehmen und soziale Standards abnehmen, ohne dass die von der Kommission behaupteten positiven Beschäftigungseffekte eintreten.

Die UnterzeichnerInnen fordern die Europäischen Institutionen auf,

  • ihrer Verantwortung bei der Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit durch entsprechende Wirtschafts- und Finanzpolitik voll gerecht zu werden.
  • die geltenden arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften zu stärken ebenso wie die entsprechenden Grundrechte und ihre Anwendung auszudehnen auf alle Arten von Beschäftigungsverhältnissen, einschließlich sogenannter Selbständiger, welche in Wirklichkeit wirtschaftlich, rechtlich und personell abhängig sind von ihren Auftraggebern.
  • die Rechte der kollektiven Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen, insbesondere auch der Gewerkschaften zu stärken, damit diese auch im Interesse der ArbeitnehmerInnen auf Flexibilisierungstendenzen einwirken können und länder- und branchenspezifische Schutzbestimmungen durchsetzen können.
  • auf solche Flexibilisierungsmaßnahmen den Schwerpunkt zu legen, die den Interessen der ArbeitnehmerInnen gerecht werden.
  • auf eine Politik zu verzichten, die darin besteht, den sozialen Schutz zu vermindern, um so die Gewinnsituation der Unternehmen zu verbessern und Beschäftigungsanreize zu schaffen. Dies ist eine Politik, die zum Scheitern verurteilt ist.

Dieser Text ist eine gemeinsame Erklärung von

  • Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt e.V.
  • Progress Lawyers Network (Belgien)
  • Europäische Demokratische Rechtsanwälte

Wer diese Erklärung unterstützen möchte wird gebeten dies unter Mitteilung von Name und Anschrift und unter Hinweis auf

Erklärung Europäischer JuristInnen, Oktober 2007

Zum FLEXICURITY – Konzept der Europäischen Kommission (EK)

Für ein Arbeitsrecht welches die ArbeitnehmerInnen tatsächlich schützt

bis zum 11. November 2007 bekannt zu geben an folgende eMail-Andresse: Email

Die Erklärung mit den Namen der UnterstützerInnen werden dem Europäischen Parlament für seine Sitzung am 13. und 14. November 2007 übermittelt.