Streikrecht bedroht – rechtliche Gegenstrategien

Europäische Arbeitsrechtskonferenz, 28. Februar und 1. März 2025,
DGB, Ingeborg-Tönnesen-Saal, Keithstraße 1, 10787 Berlin

Download the programme in GermanDownload the programme in English

In Europa und auf anderen Kontinenten sehen sich Beschäftigte und ihre Gewerkschaften vielfältigen Bedrohungen ihres Streikrechts ausgesetzt. Streikende und Gewerkschaften werden kriminalisiert oder mit horrenden Schadenersatzforderungen belegt. Die Legitimität bestimmter Streikziele oder -formen wird oft bestritten. In einigen Berufsgruppen und Wirtschaftszweigen wird das Streikrecht sogar vollständig verweigert.

Diese Entwicklungen stellen Arbeitsrechtler, Wissenschaftler und Gewerkschafter vor enorme Herausforderungen, denn sie setzen sich für den Schutz und die Durchsetzung des Streikrechts ein – nicht nur vor nationalen Gerichten, sondern auch vor den europäischen Gerichtshöfen, dem ECSR und sogar dem Internationalen Gerichtshof. Ziel dieser Konferenz ist es, die bestehenden rechtlichen Handlungsmöglichkeiten zum Erhalt und zur Ausweitung des Streikrechts aufzuzeigen und zu diskutieren. Die Referenten werden ihre Erfahrungen und ihr Fachwissen mit uns teilen und uns mit ihren Vorträgen und Diskussionsbeiträgen unterstützen.

Für Fachanwälte für Arbeitsrecht wird auf Antrag ein Fortbildungsnachweis (6 Stunden) nach § 15 FAO durch die VDJ ausgestellt.

Das Konferenzprogramm

Freitag, 28. Februar 2025, 09.00 – 18.00 Uhr

Simultanübersetzung Englisch – Deutsch – Spanisch

09.00 – Einlass

09.30 – Eröffnung und Panel 1

  • Eröffnung, Esther Lynch (EGB, Generalsekretärin)

09.45 Panel 1: Internationales Arbeitsrecht
Bedeutung des IAO-Übereinkommens Nr. 87 und Gutachtens des IGH für das Streikrecht,

Moderation: Jeffrey Vogt (ILAW, Direktor, Washington DC)

  • Hintergrund des Rechtsstreits und Stand des Verfahrens,
    Dr. Tonia Novitz (Professorin, Bristol)
  • Vereinigungsfreiheit und Streikrecht,
    Lord John Hendy KC (Barrister und Honorarprofessor, London)

11.00 Uhr: Heiße und kalte Getränke (15 Min.)

11.15 – Panel 2: Europäisches Arbeitsrecht

Moderation: Dr. Ernesto Klengel (HSI, Wissenschaftlicher Leiter, Frankfurt)

  • Erfahrungen mit der gerichtlichen Durchsetzung des Streikrechts vor dem EGMR und EuGH,
    Rudolf Buschmann (Jurist, DGB, Kassel)
  • Erfahrungen mit der Durchsetzung des Streikrechts vor dem Europäischen Ausschuss für soziale Rechte (ECSR)
    Klaus Lörcher (Frankfurt)
  • Streik entlang der Lieferkette,
    Dr. Reingard Zimmer (Professorin, Berlin)

12.45 Uhr: Mittagessen am Tagungsort (60 Min.)

13.45 – Panel 3: Erfolgreiche juristische Gegenstrategien gegen Einschränkungen und Kriminalisierung des Streikrechts in verschiedenen europäischen Ländern

Moderation: Tamar Gabisonia (Koordinatorin Europa, ILAW, Tiflis)

  • Schutz des Streikrechts durch strategische Prozessführung,
    Dr. Jan Buelens (Professor, Antwerpen)
  • Streik unter Haftungsdruck,
    Dr. Rüdiger Helm (Rechtsanwalt, München)
  • Streikrecht bei Dienstleistungen von öffentlichem Interesse,
    Dr. Giovanni Orlandini (Professor, Siena)

15.00 Uhr: Heiße und kalte Getränke (15 Min.)

15.15 – Panel 4: Streikrecht – Neue Herausforderungen und mögliche [rechtliche] Reaktionen

Moderation: N.N.

  • Überwindung der Einschränkungen des Streikrechts in Irland,
    Declan Owens, (Jurist, Irland)
  • Politischer Streik in Deutschland – Rechtslage und jüngste Klimaproteste,
    Dr. Theresa Tschenker (Rechtsanwältin, Berlin)
  • Erfolgreiche Fälle in Spanien,
    Armando García López (Rechtsanwalt, CCOO, Madrid)
  • Das Streikrecht in der EU verteidigen,
    Isabelle Schömann (EGB, Stellvertretende Generalsekretärin, Brüssel)

16.45 Schlusswort, Isabel Eder, Abteilungsleiterin Recht und Vielfalt, DGB, tbc.

Offene Diskussion am Tag nach der Konferenz mit interessierten Teilnehmern und verfügbaren Referenten

Samstag, 1. März 2025, 10.00 – 13.00 Uhr

Gleicher Veranstaltungsort

Alle Referent:innen und Teilnehmer:innen der Konferenz sind eingeladen zu der offenen Diskussion. Bitte geben Sie im Voraus an, ob Sie daran interessiert sind.

Da das Konferenzprogramm für Freitag, den 28. Februar 2025 ist mit zwölf Beiträgen bereits sehr umfangreich. Daher wird wenig Zeit für vertiefende Diskussionen bleiben. Wir bieten daher die Gelegenheit den Samstagvormittag für einen informellen Austausch zwischen interessierten ReferentInnen und den anderen Teilnehmer:innen.

Wir haben alle Referent:innen gefragt, ob sie Zeit und Interesse haben, am Samstag für weitere drei Stunden zur Verfügung zu stehen.

Themen werden unter anderem sein

  • Auswertung der Konferenz: Die Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit, gezielte Fragen zum Inhalt der Konferenz zu stellen und Kommentare an die Referenten zu richten.
  • Alle Anwesenden (Referent:innen und Teilnehmer:innen) sammeln die Themen, die sie gerne diskutieren möchten. Wenn es aufgrund der Teilnehmer:innenzahl sinnvoll erscheint, werden für die Diskussion thematische Gruppen gebildet. Die Diskussion wird moderiert.
  • Diskussion darüber wie die Kooperation, welche die Konferenz organisiert, auch in Zukunft genutzt werden kann, um gemeinsam mit Arbeitsrechtler:innen rechtliche Strategien zur Verteidigung der Arbeitnehmerrechte zu entwickeln.

Die offene Diskussion bieten Ihnen die Gelegenheit über den engen zeitlichen Rahmen der Konferenz hinaus aktives Mitglied eine Netzwerks von Arbeitsrechtler:innen zu werden.

Anmeldung zur Konferenz und zum informellen Treffen

Bitte melden Sie sich an per E-Mail  (für die Konferenz „Streikrecht bedroht – rechtliche Gegenstrategien“, vollständiger Name / Adresse / E-Mail / Beruf, Teilnahme am Freitag und am Samstag) an.

Teilnahmegebühr

– Die Teilnahme an der Tagung ist nur nach vorheriger Anmeldung und  Überweisung der Teilnahmegebühr möglich. Für Mitarbeiter:innen der Organisatoren und Student:innen keine Teilnahmegebühr. Erst nach der Anmeldung und der Zahlung der Anmeldegebühr (soweit erforderlich) erhalten Sie die endgültige Bestätigung für Ihre Anmeldung zur Konferenz.

  • Für alle Anwält:innen, die einen Fortbildungsnachweis (6 Stunden) nach § 15 FAO für Fachanwälte für Arbeitsrecht benötigen: 150,- € Kostenbeitrag
  • für alle anderen 50,- € Kostenbeitrag

Bitte überweisen an:  die Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt – EJDM www.eldh.eu auf das folgende Konto:

Kontoinhaber: EJDM e.V., Bank: Postbank AG, Hamburg, Deutschland

IBAN: DE78 4401 0046 0334 6974 62, BIC: PBNKDEFF440

Betrifft: Konferenz – Streikrecht – 28. Februar 2025 / 1. März 2025

Die Gebühr beinhaltet die Teilnahme an der Konferenz, den Zugang zu allen verfügbaren Dokumenten (Reden etc.), Kaffee, warme und kalte Getränke in den Pausen und das Mittagessen. Die Gebühr ist per Überweisung auf das angegebene Bankkonto (siehe oben) zu entrichten. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist nicht möglich.

Für Fachanwälte für Arbeitsrecht wird auf Antrag eine Bescheinigung (6 Stunden) nach § 15 FAO durch die VDJ ausgestellt.

Die Mitorganisatoren und Unterstützer der Konferenz:

  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
  • European Association of Lawyers for Democracy and World Human Rights (ELDH)
  • European Lawyers for Workers Network (ELW-Network)
  • European Trade Union Confederation (ETUC)
  • Hugo Sinzheimer Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (HSI)
  • International Lawyers Assisting to Workers (ILAW)
  • Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ)
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)