18 türkische Anwältinnen und Anwälte heute früh verhaftet

Presseinformation – 12. September 2017

Heute früh wurden in der Türkei 18 türkische Anwältinnen und Anwälte aus Istanbul und Ankara verhaftet. Die Telefone und Computer von zwei weiteren Anwält*innen wurden bei dieser Polizeiaktion beschlagnahmt. Der Gründe für die Verhaftungen sind nicht bekannt. Es ist in der Türkei aktuell auch nicht üblich, dass diese bekannt gegeben werden.

Alle Anwält*innen sind Mitglied in der linken türkischen Anwaltsorganisation ÇHD, einer Mitgliedsorganisation der EJDM. Sie sind alle in der bekannten Kanzlei Anwaltsbüro des Volkes tätig, die auf die Vertretung von Arbeitern, Mietern und Opfern von Polizeiwillkür spezialisiert ist. Unter anderem vertreten sie alle eine in Lehrerin und einen Lehrer (Frau Nuriye Gülmen und Herrn Semih Özakça) die nach dem Putschversuch im letzten Jahr entlassen wurden, obwohl sie damit nach eigenem Bekunden überhaupt nichts zu tun haben. Nachdem sie zunächst friedlich in Ankara demonstriert hatten, wurde zunächst der Lehrer und später die Lehrerin inhaftiert. Gegen diese Willkür wehren sie sich seit über 6 Monaten durch Hungerstreik. Inzwischen wird ihnen vorgeworfen Mitglied oder Unterstützung der in der Türkei verbotenen linken Organisation DHKP/C zu sein. Das Strafverfahren gegen sie soll diese Woche am Freitag, den 14.9.2017 eröffnet werden.

Aktuell sind alle betroffenen Anwältinnen und Anwälte in Polizeigewahrsam. Aufgrund der noch geltenden Notstandsgesetze in der Türkei kann das Polizeigewahrsam ohne richterlichen Beschluss bis zu 14 Tagen ausgedehnt werden. Dies geschieht auch in der Praxis häufig. Es wird vermutet, dass durch die Verhaftung der Anwälte diese daran gehindert werden sollen die beiden inhaftierten Lehrer zu vertreten.

Der europäische Dachverband des ÇHD, die EJDM, protestiert gegen die Verhaftung der Anwälte und verlangt ihre sofortige Freilassung. Der Generalsekretär der EJDM weist darauf hin, dass die Türkei in zahlreichen Fällen bereits Anwältinnen und Anwälte durch Strafverfahren, Inhaftierungen und anderen repressiven Maßnahmen daran gehindert hat politische Oppositionelle vor Gericht zu verteidigen. Die türkische Regierung verstößt damit nicht nur gegen ihre eigenen Gesetze sondern auch gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention und internationales Recht.

Die Presseinformation (PDF-Datei)