Presseerklärung FISCHEREIABKOMMEN ZWISCHEN EU UND MAROKKO RECHTSWIDRIG

Vor den Küsten der von Marokko illegal besetzten Westsahara sind Fischfangflotten aus Ländern der Europäischen Union an der Ausbeutung der Fischgründe beteiligt. Als Rechtfertigung dient ein Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko, welches in regelmäßigen Abständen erneuert werden muss. Das Abkommen ist so formuliert, dass es die Fischgründe vor Marokko erwähnt, die Fischgründe vor der West-Sahara nicht ausdrücklich ausschließt. Da die marokkanische Regierung die Westsahara – unter Missachtung zahlloser UN-Sicherheitsratsbeschlüsse und eines Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs – als sein Territorium betrachtet, wird das Abkommen von beiden Seiten so verstanden, dass es auch die Fischgründe vor der Küste der Westsahara umfasst. Das derzeitige Abkommen läuft Ende Februar 2011 aus.

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