EJDM Stellungnahme, 9. Mai 2011
Der volle Wortlaut der Stellungnahme nachfolgend oder als (PDF)
Was als völkerrechtlich zweifelhafte Verteidigung der Zivilbevölkerung durch Bombardierung von militärischen Stellungen der libyschen Armee begonnen hat, findet inzwischen seine Fortsetzung in militärischen Aktionen die offenbar auch um die physische die Beseitigung der libyschen Regierung zum Ziel haben. Prominentestes Opfer dieser Aktionen war nach Pressemeldungen einer der Söhne und zwei Enkelkinder des libyschen Regierungschefs. Die völkerrechtlich zu verurteilende extralegalen Tötung von Osama Bin Laden darf nicht als Beispiel dienen für die Liquidierung anderer „missliebiger“ Politiker.
Die EJDM hat zu Beginn des Bürgerkriegs die brutale Unterdrückung der libyschen Bevölkerung und der gegen sie begangenen Verbrechen durch die Regierung verurteilt (PDF):
„Die Internationale Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (IVDJ) und die Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt e.V. verurteilen uneingeschränkt die brutale Unterdrückung demokratischer Massendemonstrationen in Libyen. Berichte über die wahllose Bombardierung von ZivilistInnen würden – soweit sie zutreffen – die Prinzipien des Humanitären Völkerrechts verletzen.“
Die EJDM hat sich aber auch gegen jede ausländische Militärintervention in dieser Region ausgesprochen.
Inzwischen hat der UN Sicherheitsrat mit seiner Resolution 1973 die Grundlage geschaffen für die militärische Intervention durch verschiedene NATO-Staaten. Dies wird gerechtfertigt durch die sogenannte Doktrin der „humanitären Intervention“ oder der „responsibility to protect“, die keine rechtliche Grundlage findet in der UN Charta, und die einen sehr umstrittenen Versuch darstellt, den Geltungsbereich des Völkerrechts auszudehnen. Der UN-Sicherheitsrat hat in seiner Resolution die Ermächtigung zur militärischen Intervention allerdings ausschließlich erteilt zum Schutz der Zivilbevölkerung.
Keine Ermächtigung wurde erteilt zur Zerstörung der gesamten militärischen Infrastruktur der libyschen Regierung.
Keine Ermächtigung wurde erteilt zur Unterstützung der Regierungsgegner bei ihrem Ziel libysches Territorium mit Waffengewalt zu erobern.
Keine Ermächtigung wurde erteilt zur Tötung libyscher Regierungsvertreter oder ihrer Familienangehörigen.
Keine Ermächtigung wurde erteilt zur Unterstützung einer Spaltung Libyens.
Die EJDM fordert:
- Sofortige Beendigung aller militärischen Interventionen seitens der NATO-Staaten;
- Sofortige Beendigung von extralegalen Tötungen durch die am Krieg beteiligten NATO-Staaten und uneingeschränkte Respektierung des humanitären Völkerrechts;
- Sofortige Beendigung aller Kampfhandlungen der Bürgerkriegsparteien;
- Der UN-Sicherheitsrat soll gegenüber der libyschen Regierung sowie den Regierungsgegnern mit allem Nachdruck auf eine friedliche Beilegung des Konflikts dringen, die eine Spaltung Libyens vermeidet;
- Die Einrichtung einer unabhängigen internationalen Untersuchungskommission zur Feststellung der zivilen Opfer in Libyen infolge des Bürgerkriegs und der militärischen Intervention einiger NATO-Staaten sowie die Feststellung der dafür Verantwortlichen.