„Der so genannte Anti-Terror Kampf am Beispiel der Kurdinnen und Kurden im Lichte internationalen Rechts“
Bonn, Internationale Fachtagung, 6. – 8. Februar 2015 Bonner Abschluss-Resolution Nach intensiver Befassung der TeilnehmerInnen der Fachtagung mit dem Selbstbestimmungsrecht der KurdInnen dem Konzept des Terrorismus und dem rechtlichen und politischen Lösungsweg kommen diese zu folgendem Ergebnis: Das kurdische Volk in den Staaten des Nahen-Ostens (Türkei, Syrien, Irak, Iran) hat das Recht auf Selbstbestimmung. Nach …