Erklärung von europäischen Jurist*innen zum 1. Mai: Anti-Covid-19-Politik bedroht die Rechte von Arbeitnehmer*innen

Die Covid-19-Pandemiepolitik der europäischen Regierungen hat dramatische Folgen, insbesondere für Arbeitnehmer*innen, Selbständige und Kleinunternehmen

  • In vielen Wirtschaftssektoren sind die Beschäftigten stark gesundheitsgefährdet, insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich, im öffentlichen Verkehrssektor und im Einzelhandel sowie im Bereich der Lieferdienste.
  • Arbeitsschutzvorschriften, die in einigen Ländern bereits völlig unzulänglich sind, werden nur noch in begrenztem Umfang angewandt, obwohl ihre Einhaltung gerade jetzt besonders wichtig wäre.
  • Die Gesundheitssysteme in den europäischen Ländern, die bereits durch die Sparpolitik und den Neoliberalismus geschwächt sind, sind nicht in der Lage, die in Zeiten von Pandemien notwendige medizinische Versorgung, insbesondere für die Einkommensschwachen, zu gewährleisten.
  • Viele Millionen Arbeitnehmer*innen werden entlassen, in Kurzarbeit geschickt und ihre Gehälter gekürzt.
  • Die ohnehin schon schlechten Arbeitszeitregelungen in den EU-Staaten und anderen europäischen Staaten werden noch verschlechtert.
  • Neoliberale Regierungen nutzen die Situation aus, um Flexibilisierungsmodelle einzuführen, die bisher verboten waren.
  • Erhöhtes Risiko von Zwangsarbeit (Arbeitsverpflichtungen unter Bußgeldandrohung)
  • Wenn sich die Arbeitnehmer*innen verschulden, werden sie zunehmend mit Armut und Obdachlosigkeit konfrontiert sein
  • Der Kampf der Gewerkschaften zur Verteidigung der Rechte der Arbeitnehmer*innen wird durch die jetzt unvermeidliche schwere wirtschaftliche Rezession erheblich erschwert werden.
  • Kollektive Rechte, wie die Rechte der betrieblichen Interessenvertretungen sowie die Versammlungsfreiheit und andere kollektive Maßnahmen, werden unverhältnismäßig stark eingeschränkt.

Viele dieser staatlichen Maßnahmen stellen Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) dar, die alle EU-Staaten und insgesamt 47 europäische Staaten ratifiziert haben (Recht auf Leben, Verbot der Zwangsarbeit, Recht auf Achtung des Privatlebens, Versammlungsfreiheit). Darauf hat auch der Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates hingewiesen.

Dem Generalsekretär des Europarates wurden bisher von Lettland, Rumänien, Armenien, Moldawien, Estland, Georgien, Albanien, Albanien, Nordmazedonien und Serbien Notifikationen über die Absicht vorgelegt, von den Bestimmungen der EMRK abzuweichen. Diese Anzahl der Ausnahmeregelungen aufgrund von COVID-19 ist beispiellos. Darüber hinaus haben mehrere dieser Staaten auch die UNO über Ausnahmeregelungen zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte informiert.

Was die EU-Mitgliedstaaten betrifft, so gibt es gleichzeitig Verstöße gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Recht auf Unversehrtheit der Person, Verbot der Zwangsarbeit, Recht auf Freiheit und Sicherheit, Schutz personenbezogener Daten, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer*innen im Unternehmen, Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen, Gesundheitsschutz).

Daher warnte die IAO am 24. April 2020 zu Recht vor der COVID-19-Krise: Ein Weckruf zur Stärkung der Sozialschutzsysteme https://www.ilo.org/global/about-the-ilo/newsroom/news/WCMS_742676/lang–en/index.htm

Europäische Jurist*innen appellieren an die Mitgliedsstaaten des Europarates

  • jede Verschlechterung des geltenden individuellen und kollektiven Arbeits- und Sozialrechts und des entsprechenden Verfahrensrechts zu unterlassen
  • sie sollten dem Beispiel der spanischen Regierung folgen und eine Regel aufstellen, dass die Beendigung von Verträgen oder Entlassungen aus Gründen, die mit dem Covid-19 zusammenhängen, nicht gerechtfertigt sind
  • keine Grundlage zu schaffen, um die Verwaltung zu ermächtigen, die Rechte der Arbeitnehmer*innen per Dekret einzuschränken; solche Maßnahmen müssen widerrufen werden
  • die bestehenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften in vollem Umfang anzuwenden und den Arbeitnehmern*innen, die einem erhöhten Risiko durch die Covid-19-Pandemie ausgesetzt sind, zusätzlichen Schutz zu bieten
  • Wirtschaftshilfe für Unternehmen unter anderem davon abhängig zu machen, dass sie in Absprache mit der betrieblichen Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen und Gewerkschaften dafür sorgen, dass Arbeitsplätze und andere soziale Standards erhalten bleiben, und dass sie keine Dividendenausschüttungen und Bonuszahlungen vornehmen
  • die Verweigerung wirtschaftlicher Hilfe für Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben und dort Steuern zahlen
  • das unter dem Einfluss der neoliberalen Politik vernachlässigte und privatisierte Gesundheitssystem grundlegend zu stärken, insbesondere durch den Wiederaufbau eines angemessenen öffentlichen Gesundheitsschutzes

Gemeinsame Stellungnahme der ELDH und des ELW-Network: download